ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alle unseren Unternehmungen unterliegen den folgenden Bedingungen.

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder der Veranstaltungsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Hier genügt eine einfache mündliche Willenserklärung. Stornierungen vom Gast haben immer schriftlich zu erfolgen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich in schriftlicher Form eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel Restaurant das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Spätanreisen nach 18:00 Uhr sind uns immer vorher schriftlich vom Gast anzuzeigen. Hunde oder sonstige Haustiere müssen vor der Anreise angemeldet werden. Hierzu berechnen wir eine Zusätzliche Reinigungsgebühr. Sollte die vorherige Anmeldung entfallen, so ist das Hotel berechtigt sofort ohne Ansprüche vom Gast vom Vertrag zurück zu treten. Sollten mehr Gäste im Zimmer nächtigen als gebucht, so berechnen wir einen 100 % Aufschlag. Sollte eine Weitervermietung an andere Gäste nicht möglich sein, da ein Zimmer zu spät geräumt oder über das übliche Maß verunreinigt wurde (Rauchgeruch), so haftet der Verursacher voll für den entstandenen Schaden.

4. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

5. Eine Haftung für Weckaufträge findet nicht statt.

6. Für eingebrachte Sachen bestehen in den Hotelzimmern Haftungsobergrenzen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, d.h. zurzeit bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 2.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 400. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Weitergehende Haftungen bestehen keine.

4 Eine Parkplatz Bewachung findet nicht statt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Zurückgebliebene Sachen / Fundsachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen maximal 12 Monate auf und ist berechtigt, dafür eine angemessene Geldleistung zu verlangen. Danach werden sie Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, einer entsprechenden Weiterverwendung zugeführt. Gegenstände ohne erkennbaren Wert, werden direkt der Verwertung zugeführt.

6. Gutscheine. Unsere Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Jedem Gutschein ist ein Bestellwert in EUR hinterlegt (Kaufpreis). Bei Preisänderungen der erworbenen Leistung kann es vor Ort zu einer Nachzahlung kommen. Gutscheine berechtigen nicht zur Barauszahlung der Leistungen oder Beträge. Die Ausgabe von Gutscheinen erfolgt nur gegen Vorortkasse. Gutscheine, die im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben oder ähnliches) gewonnen wurden, sind ausschließlich durch den Gewinner einlösbar. Eine Übertragung und/oder Veräußerung ist nicht gestattet. Die Einlösung anderer Gutscheine, welche nicht vom Hotel Hagen ausgestellt wurden, ist vorab zu erfragen. Der Harener Gutschein (Haren City Activ) ist hier gültig.

7. Die Preiszusage ist abhängig von der Einhaltung der angefragten Aufenthaltsdauer und Anzahl der Personen. Eine Verkürzung des Aufenthaltes enthebt das Hotel von der Einhaltung der Preisbindung. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Bei Veranstaltungsanfragen gilt der genannte Preis der Leistungen jeweils für die Leistung zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Bei Hotelgästen der Zeitpunkt der Buchung. Sollte es durch umbauten oder Renovierungen zu anderen Zimmerpreisen komme, so gelten diese entsprechend für die betroffenen Zimmer. Schriftliche Zusagen vom Hotel Hagen für den Gast sind jedoch bindend. Maßgebend ist der aktuelle Zimmerpreis auf der eigenen Homepage vom Hotel Hagen / Aushang der Zimmerpreise an der Rezeption.

8. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Beanspruchung der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel. Bei dem Einsatz von eignen Musikträgern jeglicher Art, ist ab 1:00 eine entsprechende Rücksichtnahme an andere Gäste zu gewährleisten, so dass diese nicht entsprechend gestört werden. Für daraus entstehende Ansprüche anderer Gäste, trägt alleinig der Veranstalter.

9. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder kleinerer Räume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsraume aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel Restaurant Hagen verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit zumutbar, Sorge zu tragen.

10. Die Vertragspartner können bei Buchungen von bis zu 5 Hotelzimmer bis maximal 7 Tage vor der Anreise zu 100 % kostenfrei von der Buchung zurücktreten / stornieren.

11. Das Recht auf einen kostenfreien Rücktritt erlischt mit dem verstreichen des obigen Stornotermins (auch bei Teilstornierungen). Danach sind kostenfreie Stornierungen einzelner Zimmer nur nach Rücksprache mit dem Hotel und dessen schriftlichen Einverständnis möglich.

12. Bei Stornierungen unter 7 Tag vor der Anreise, berechnen wir 80 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements. Bei Buchungen über Buchungsportale, beträgt diese bei uns volle 100 %.
12.1. Bei Buchungen ab 5 Hotelzimmer gelten folgende Stornofristen: Ab 2 Monate vor Anreise 25 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements. Ab 30 Tage bis 20 Tage vor Anreise 50 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements. Bis 10 Tage vor Anreise: 70 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements. Danach dann 90 % der vereinbarten Leistungen / Arrangement. Andere Absprachen, bedürfen immer der Schriftform.
12.3 Das Hotel Restaurant Hagen verpflichtet sich durch eine Weitervermittlung an andere Gäste dieses zu mindern.

13. Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Hotel Restaurant Hagen bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

14. Anfallende Bankgebühren für Auslandsüberweisungen zahlt der Leistungsnehmer (Bringschuld).

15. Besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Restaurant Hagen oder deren Gäste zu gefährden droht und im Falle höherer Gewalt, kann das Hotel Restaurant Hagen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche an das Hotel Restaurant bestehen dann keine. Das Hausrecht liegt bei jeder Veranstaltung immer beim Hotel Restaurant Hagen.

16. Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Reisegruppenaufenthalten mit mehr als 20 Personen, ist bis spätestens 30 Tage vor dem Termin eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Bei nicht fristgemäßem Entrichten der Vorauszahlung, steht dem Hotel Restaurant Hagen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.

17. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel Restaurant das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen. Diese bewegen sich dann im vertretbaren Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen oder im Verhältnis der Preiskorrekturen unserer Lieferanten. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld.

18. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.

19. Gerichtsstand ist Meppen. Bei Tagungen, Seminaren, Kongressen, Banketts, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:

20. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsames Essen muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

21. Stornobedingungen: siehe Nummer 7, 8 und 9 19. Der Veranstalter haftet für die Bezahlung eventueller, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

22. Für Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten, Geschenke wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

23. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotel Restaurant Hagen nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotel Restaurant Hagen die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter ohne Schuldnachweis.

24. Bei Veranstaltungen zum Festpreis sind alle aufgeführten Leistungen wie vom Empfang bis zum Veranstaltungsende im enthalten. Sonstige Leistungen werden separat berechnet. Nicht belegte Plätze nach dem letzten Änderungstermin im Ablauf werden voll berechnet. Nach der Absprache erhalten Sie zeitnah von uns alle besprochenen Details in schriftlicher Form. Dieser Ablauf ist für beide Seiten bindend. Es sind alle besprochenen Punkte darin enthalten. Zusätzliche Absprachen bedürfen immer der schriftlichen. Für Geschenke und Inhalt der Geschenkebox gilt: Beides muss vom Gastgeber bis zum Veranstaltungssende aus dem Saal entfernt werden. Wir übernehmen dafür keine Haftung oder Risiko. Sollte ein vereinbarter Artikel oder Punkt nicht lieferbar sein, ist der Gastronom berechtigt und befugt einen vergleichbaren Ersatzartikel ohne Aufpreis in Eigenverantwortung zu verwenden (Lieferengpässe etc.).

25. Sollte eine Bestimmung dieser ABG unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

26. Rücktritt des Kunden (Stornierung von Veranstaltungen)

26.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Hagen geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in immer in Textform erfolgen.

26.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein schriftlicher Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel schriftlich ausübt.

26.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den folgenden Ziffern pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

26.4 Wir empfehlen allen Hotelgästen den eigenen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die alle Stornoursachen abdeckt, welche in Frage kommen könnten. Sollte eine Anreise aufgrund einer eigenen Erkrankung wie ein viraler Infekt, Epidemien o. ä. nicht möglich sein, so ist dieses entsprechend in schriftlicher Form wie ein entsprechendes Attest an uns zu belegen, wovon der Gast selber betroffen sein muss. Eine Stornierung anderer Gäste aus einer Gruppe ohne den eigenen obigen Nachweis ist nicht möglich. Eine vorsorgliche Stornierung ist nicht möglich. Das Hotel Hagen ist dafür nicht haftbar.

26.5 Tritt der Kunde ab 6 Monate vor der Veranstaltung vom Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt 20 % des zu erwartenden oder wie besprochenen Umsatzes aus der geplanten Veranstaltung zu berechnen, wie diese lt. interner Dokumentation bei der Beratung und auch später besprochen wurde. Das Hotel Hagen verpflichtet sich dazu über andere Veranstaltungen diesen Schaden auf Treu und Glauben zu mindern. Diese Ersatzveranstaltungen werden vom Umsatz her voll zu Gunsten des Bestellers angerechnet. Sollte dieser Termin wieder durch eine gleichwertige oder größere Veranstaltung belegt werden, entfällt diese Forderung natürlich. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum 30 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 40 % des Umsatzes. Ausgenommen dabei ist höhere Gewalt, diese ist entsprechend zu belegen.

26.6 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter oder angefragter Menüpreis x Teilnehmerzahl aus der Anfrage oder Bestätigung. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

26.7 Der Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http:// ec.europa.eu/consumers/odr/

Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@hotel-hagen.de zur Verfügung.

Hotel Restaurant Hagen

Hagen Gastro GmbH & Co. KG i. G.
Geschäftsführer Dieter Hagen
Wesuweer Strasse 40
49733 Haren/Ems